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Europa regelt Einwanderung
Interview mit Lale Akgün www.vorwaerts.de 16.4.2009
Pakt sieht engere Abstimmung vor
Europa regelt Einwanderung
27 Demokratien in Europa haben 2008 den „Europäischen Pakt zu
Einwanderung und Asyl“ beschlossen. Der Vertrag sieht eine engere
Abstimmung in der Einwanderungs- und Asylpolitik vor. Im Nachgang wurde
eine „Blue Card“ auf den Weg gebracht und damit eine Arbeitserlaubnis
für Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Ländern, die einen Universitätsabschluss
oder fünfjährige Berufserfahrung haben. Das Europäische Parlament hat
dem zugestimmt. Über das Europa der Einwanderung sprach vorwärts.de mit
Lale Akgün.
vorwärts.de: Frau Akgün, welches Ziel verfolgt die Europäische Union mit dem Pakt für Einwanderung und Asyl?
Lale
Akgün: Die Europäische Union möchte attraktiver werden für
Arbeitnehmer, die bisher häufig lieber nach Kanada oder in die USA
gehen statt in europäische Länder. Darüber hinaus sollen die EU-Staaten
in Zukunft enger zusammenarbeiten beim Umgang mit Einwanderern ohne
Aufenthaltserlaubnis. Wer illegal in die EU einreist und hier
unangemeldet arbeitet, hat keinen Zugang zum Gesundheitssystem und ist
nicht rentenversichert. Zuwanderer ohne Papiere können leichter von
ihren Arbeitgebern ausgebeutet werden und haben keinen Rechtsschutz wie
andere Arbeitnehmer. Es ist also dringend nötig, hier zu handeln.
Weitere Punkte des Paktes sind Rückführungsbestimmungen sowie der
Schutz der EU-Außengrenzen. Zudem sollen die verschiedenen
einzelstaatlichen Asylrechtssysteme der EU-Länder aneinander angepasst
werden.
Wie wird sich die Einwanderung in Europa nach dem Pakt verändern, welche neue Regeln gibt es?
Einige
der EU-Länder haben bisher noch keine oder schwach ausformulierte
Regeln für gesteuerte Zuwanderung – für diese ist die „Blue Card“
besonders wichtig, um attraktiver für qualifizierte Arbeitnehmer zu
werden. Auch für Wissenschaftler und Studierende soll es dadurch
einfacher sein, nach Europa zu kommen um zu lehren oder zu studieren.
Fachkräfte erhalten mit der Blue Card automatisch ein zweijähriges
Aufenthalts- und Arbeitsrecht in einem EU-Staat. Nach dieser Zeit sind
eine Verlängerung und ein Umzug in einem anderen Mitgliedsstaat
möglich. Auch der Familiennachzug wird erleichtert. Zudem gibt es eine
Reihe weiterer Regelungen, die etwa die Rückführung von Einwanderern
ohne Aufenthaltserlaubnis betreffen.
Wird man die Menschen nur noch nach ihrem Nutzen für die eigene Volkswirtschaft aussuchen?
Nein.
Denn das Asylrecht hat nichts mit der Einwanderungspolitik zu tun
zunächst: Das Recht auf politisches Asyl bleibt natürlich. Zudem muss
aber jeder Staat Zuwanderung regeln und steuern. Das ist im Sinne der
Zuwanderer wie der Aufnahmegesellschaft. Deutschland benötigt in
Zukunft wieder mehr Zuwanderer in allen Bereichen – gering
qualifizierte wie hoch qualifizierte Menschen aus Drittstaaten. Durch
unseren demografischen Wandel fehlen uns schon heute die Facharbeiter
und Ingenieure. Laut einer Mc-Kinsey-Studie könnten uns im Jahr 2020
alleine in Deutschland sechs Millionen Arbeitskräfte fehlen. Sechs
Millionen, diese Zahl muss man sich einmal vorstellen. Daher ist es
legitim, nach den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes zu gehen. Und auch
gesellschaftlich ist das sinnvoll: Wir wissen von den klassischen
Einwanderungsländern, wie Kanada oder Australien, dass Einwanderung
dann am besten funktioniert, wenn der Bildungsstand unter den
Zuwanderern in etwa gleich verteilt zu jenem der Aufnahmegesellschaft
ist. Im Übrigen bedeutet gesteuerte Zuwanderung für mich auch ganz
besonderes Augenmerk auf die soziale und kulturelle Eingliederung
dieser Menschen zu legen. Hier gilt der Spruch von Max Frisch: „Wir
haben Arbeitskräfte gerufen, und es sind Menschen gekommen“.
Die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge
kritisiert den Pakt als „restriktive Agenda, die die Menschenrechte und
den Flüchtlingsschutz ausblendet“ und verweist auf die EU-Politik an
den Außengrenzen: Verstößt die Europäische Union in der Praxis gegen
die Menschenrechte?
Der Pakt beinhaltet gute Ansätze, ist
jedoch auch in Teilen problematisch. Mir liegt zu viel Gewicht auf
Abschottung: Vermeidung von irregulärer Migration in die EU muss
prioritär gegenüber Abschiebung sein – zentral ist die Frage, wie man
mittels Entwicklungsarbeit den Herkunftsländern der Flüchtlinge auf die
Beine hilft, damit die Menschen nicht weggehen müssen. Zudem müssen wir
darauf achten, dass der Flüchtlingsschutz und die Menschenrechte auf
hohem Niveau beachtet werden. Es gibt zurecht Klagen und Kritik über
die Operationen der Grenzschutzagentur FRONTEX beispielsweise. Auch
jenseits der Zwölf-Meilen-Zone auf dem Mittelmeer, die noch zum
EU-Hoheitsgebiet gehört, sind die Flüchtlings- und Menschenrechte ohne
Wenn und Aber einzuhalten. Unter den Flüchtlingen sind immer wieder
auch Menschen, die im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention
schutzbedürftig sind, also nicht wieder in Drittländer zurückgebracht
werden dürfen, wo ihnen Gefahr droht. Damit das eingehalten wird, ist
Transparenz und parlamentarische Kontrolle stärker denn je nötig.
Darüber hinaus vermisse ich beim Pakt den Transfer, dass Einwanderung
durch Integration und soziale Rechte begleitet werden muss. Andernfalls
bereiten wir den Boden für große soziale Probleme.
Sind
Sie zufrieden mit dem Pakt für Einwanderung und Asyl, oder was muss die
Europäische Union noch tun, um der Zuwanderungsbewegung heute und in
Zukunft gerecht zu werden?
Der Pakt ist ambivalent: mit
guten Ansätzen etwa in der Vereinheitlichung der europäischen
Einwanderungspolitik, andererseits aber mit einem zu starken Gewicht
auf Abschottung und Grenzkontrollen. Wir sollten die Interessen der
Ziel- wie auch der Herkunftsländer sowie die Interessen der
Migrantinnen und Migranten unter einen Hut bekommen. Dabei dürfen
entwicklungspolitische Aspekte nicht unter die Räder geraten.
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