"Historisierung" heißt das Zauberwort - Islam und Menschenrechte

Gastbeitrag von Lale Akgün für die SPD-Reihe "Gerechtigkeit durch Recht - 60 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte"

„Historisierung“ heißt das Zauberwort

Islam und Menschenrechte sind miteinander vereinbar, unter einer Bedingung: Es bedarf einer zeitgemäßen Koranauslegung, die Spielraum für die Fortentwicklung islamischen Rechts zulässt

Von Dr. Lale Akgün

August 1990: Im ägyptischen Kairo kommen Außenminister und Vertreter von 57 mehrheitlich islamischen Staaten zusammen, um eine Erklärung zu unterschreiben, die sich grundlegend von der Allgemeinen Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen von 1948 unterscheidet: Die Menschenrechte werden in Kairo ausdrücklich der islamischen Gesetzgebung, der Scharia, untergeordnet. Alleine Gottes Recht sei maßgeblich, alle von Menschenhand erlassenen Regeln und Gesetze nachgeordnet. Artikel 24 der Kairoer Erklärung: „Alle Rechte und Freiheit, die in dieser Erklärung genannt wurden, unterstehen der islamischen Scharia.“

Die „Kairoer Erklärung“ ist ein wahrer Paukenschlag, weil sie die unterschiedlichen Denkansätze bei den Menschenrechten deutlich vor Augen führte. Die Scharia ist islamisches Recht aus den Quellen des Koran und der Hadithe, der Überlieferungen vom Leben und Handeln des Propheten Muhammad, und sie hält für alle Lebensbereiche Vorschriften bereit. Ganz anders verhält es sich mit den Menschenrechten, wie Gleichheit von Mann und Frau, Religionsfreiheit und Unantastbarkeit von Leib und Leben, sie können nach säkularem westlichen Maßstab niemals von einem jahrhundertealten religiösen Recht abhängen: Die Scharia kennt keine Trennung von öffentlicher und privater Sphäre. Die Scharia kennt keine Trennung von Staat und Religion. Und die Scharia beinhaltet grausame Bestrafungsformen, wie sie im Mittelalter bis in die Moderne auch in Europa verbreitet waren: Steinigung, Folter, Handabhacken. Das alles ist schlichtweg nicht zu vereinbaren mit Demokratie, Rechtsstaat und Menschenrechten.

Die Initiatorin von Kairo, die Organisation der Islamischen Konferenz, hat sicher mit der Erklärung viele unbegründete Ressentiments gegenüber dem Islam allgemein geweckt; aber sie hat auch berechtigte Ängste aufkommen lassen, schließlich gehören der Organisation Staaten an, wie Afghanistan, Iran, Nigeria und Saudi-Arabien – Staaten also, deren Rechtsverständnis schwer mit Demokratie und Menschenrechten zu vereinbaren ist.

Im Kern dieser Kairoer Auffassung steckt die Ansicht, dass Recht und Regeln göttlichen Ursprungs sind und deshalb niemals verändert werden dürfen. Gott als letzte Rechtsquelle, Allah als oberster Weltenlenker, dessen Wahrheiten einzigartig sind und Ewigkeitscharakter haben. Während die Präambel der Allgemeinen UN-Menschenrechtserklärung von 1948 „die Völker der Vereinten Nationen“ als Urheber von Recht und Gesetz im Dienste der Menschenrechte deklariert, beziehen sich die islamischen Menschenrechte der „Kairoer Erklärung“ einzig und allein auf Gott.

Doch bevor Schwarz-Weiß-Maler nun einen „Kampf der Kulturen“ (Samuel Huntington) zwischen Orient und Okzident postulieren, sollte man nicht vergessen, dass der Streit um die Menschenrechte erstens auch quer durch die islamische Welt geht und zweitens tiefgehende und substantielle Diskussionen auslöst, die an den Grundpfeilern der tradierten islamischen Glaubenslehre rüttelt.

Denn eigentlich geht es um die Grundsatzfrage, ob der Islam traditionell oder zeitgemäß gelesen, verstanden und interpretiert wird.

Die Traditionalisten der „Kairoer Erklärung“ glauben, es handele sich beim Koran um die wahren und unverfälschten Worte Gottes und bei den Aussagen des Propheten Mohammed, der Hadithe, um die Eingebung Gottes. Damit ist jeglicher Spielraum weg, die Texte werden als sakrosankt und für die Ewigkeit unveränderbar erklärt. Sind die Scharia-Normen dadurch nicht auch sakrosankt? Beschränkung der Religionsfreiheit, Ungleichbehandlung der Geschlechter, grausame Bestrafungen bei Ehebruch und Prostitution: Wie können die Menschenrechte unter der Scharia stehen, wenn die Scharia existenziellen Grundrechten widerspricht? Sind Islam und Menschenrechte unter diesen Bedingungen überhaupt vereinbar?

Aus diesem Dilemma gibt es nach heutiger Einschätzung nur einen Ausweg, den der iranische Geistliche Mohsen Kadivar aufzeigt (und dafür Ende der 1990er-Jahre in Teheran ins Gefängnis gekommen ist): Der Koran und die Sunna müssten historisch eingeordnet und vor dem Hintergrund der Zeitläufe gelesen werden. Die traditionelle Lesart des Korans hingegen sei mit den Grundsätzen der Menschenrechte und der Demokratie schlechterdings unvereinbar, stellt er in der iranischen Zeitschrift „Aftab“ fest. Das ist durchaus logisch, schließlich sind die Texte in vormodernen Zeiten, vor rund 1400 Jahren auf der Arabischen Halbinsel, entstanden. In Zeiten, in denen man keine anderen Bestrafungsmittel als die Folter kannte, in Zeiten, als Ehebruch für das Funktionieren einer Gesellschaft möglicherweise noch schädlich war. Aber heute?

Kadivar teilt die gesamte Lehre des Islam in vier Teile ein: Die ersten drei Teile betreffen den Glauben an Gott und den Propheten, die Ethik, Moral und das Gebet. Jene Bereiche seien unantastbar und für die Ewigkeit bestimmt. Anders verhalte es sich jedoch mit dem vierten Teil, der das Zusammenleben der Menschen in einer Gemeinschaft regelt, etwa das Individual-, Straf- und Handelsrecht. Das seien zeitabhängige Regeln, die sich mit der Entwicklung einer Gesellschaft verändern müssten, sonst verlören sie ihre Funktion.

Das heißt in der Konsequenz: Alle Suren, die sich nicht primär mit dem Glauben beschäftigen, können für die heutige Zeit in ihrer ursprünglichen Form keine Geltung mehr haben.

Diese zugebenermaßen für manche orthodoxen Muslime unerhörte Herangehensweise ist weniger revolutionär, wenn man sie sich als „Weg hin zu Gott“ vorstellt. Als Weg hin zum Verständnis dessen, was Gott uns eigentlich sagen will. Auch Professor Ömer Özsoy, ein muslimischer Islamwissenschaftler an der Universität Frankfurt und Vertreter der sogenannten „Schule von Ankara“, versteht den Koran durchaus als Gottes Wort. Aber er sieht es als die Aufgabe der Theologen an, das Wort Gottes immer wieder aufs Neue im historischen Kontext zu deuten. Nur dann könne man überhaupt verstehen, was Gott heute den Menschen zu sagen habe. Wer sich im Jahre 2008 mit Bekleidungs- und Bestrafungsvorschriften aus dem Jahre 700 nach Christus beschäftigt, sieht am Kern der Botschaft Gottes vorbei. Das Gleiche gilt für all jene, die für das Zusammenleben der Menschen unter den Bedingungen der Moderne Beispiele aus der Zeit des Propheten heran zitieren.

Welche Wege gehen denn die Konservativen, die den gesamten Koran als ewiges Wort Gottes akzeptieren und dadurch vor die unüberwindbare Hürde geraten, den Anforderungen der Menschenrechte gerecht zu werden?

Einige, so Mohsen Kadivar, seien bemüht, Vorschriften des Koran und der Scharia, die im Widerspruch zu den Menschenrechten stehen, „so weit wie möglich aus dem Schaufenster des Islam herauszunehmen oder sie zu rechtfertigen“. Andere versuchten, „aus den vorliegenden Schriften jene Stellen hervorzuheben, die mit den Menschenrechten in Einklang stehen“. Auch durch Übersetzungen wollen manche die Texte entschärfen; nach heutiger Lesart heißt es beispielsweise in Sure 4, Vers 34, der berühmten Passage im Koran, die sich mit dem Schlagen der Frauen beschäftigt: „Ermahnt diejenigen, von denen ihr Widerspruch befürchtet und entfernt euch von ihnen in den Schlafgemächern und schlagt sie.“ Nun versuchen muslimische Feministinnen, das Verb „daraba“ nicht als „schlagen“, sondern als „sich fernhalten“ zu übertragen, damit diese Sure keine Gewalt an Frauen legitimiert. Das Problem daran: „Daraba“ heißt nun mal „schlagen“, und das lässt sich nicht einfach durch eine unrichtige Übersetzung wegwischen. Das ist Flickschusterei.

Kadivar und Özsoy sind zwei Vertreter dieser neuen zeitgemäßen Interpretation des Korans, aber beileibe nicht die einzigen. Mittlerweile forschen eine ganze Reihe islamischer Theologen in diese Richtung, wobei die meisten leider noch viel zu unbekannt sind. Gerade in Deutschland, wo die akademische Landschaft auf anderen Feldern sehr ausdifferenziert ist, sind die Islamwissenschaften ein zartes universitäres Pflänzchen. Das hat auch damit zu tun, dass die konservativen islamischen Verbände von manchen politischen Akteuren protegiert werden, so dass sie streng das Feld beherrschen können – sehr zum Leidwesen einer agilen akademischen Auseinandersetzung.

Wäre dies anders, müssten wir um Vorurteile in der Öffentlichkeit nicht derart hart ringen:

Islam und Menschenrechte sind entgegen der Ansicht mancher Apologeten natürlich miteinander vereinbar, nur bedarf es dringend eines modernen Islamverständnisses.

Viele islamische Verbände versuchen in Fragen der Islaminterpretation und Menschenrechte geradezu die Quadratur des Kreises, und viel zu oft lässt man ihnen ihre Unentschlossenheit durchgehen.

Nehmen wir das Beispiel der sogenannten „Islamischen Charta“, eine Erklärung des Zentralrats der Muslime aus dem Jahr 2002, in der sich die Autoren gegen eine zeitgemäße Interpretation des Islam aussprechen, und die in der Öffentlichkeit paradoxerweise als Bekenntnis zum Rechtsstaat und zu den Menschenrechten wahrgenommen wurde: „Der Islam ist weder eine weltverneinende noch eine rein diesseits-bezogene Lehre, sondern ein Mittelweg zwischen beidem...Daher ist der Islam Glaube, Ethik, soziale Ordnung und Lebensweise zugleich.“ (Artikel 8). Diesem universellem Anspruch steht das Bekenntnis zur demokratischen Grundordnung und Pluralismus im Artikel 11 entgegen: „Wir bejahen die demokratische Grundordnung, einschließlich des Parteienpluralismus sowie des aktiven und passiven Wahlrechts der Frau.“ Wie kann man sich zum einen ohne Wenn und Aber für die demokratische Verfassung und die Menschenrechte aussprechen, wenn man an anderer Stelle den Frauen gerade einmal das Wahlrecht zuspricht, jedoch kein Wort von grundsätzlicher Gleichstellung der Geschlechter verliert? Man kann eben nicht dem ewigen und unveränderbaren islamischen Recht das Wort reden und gleichzeitig für die Demokratie nach deutschem Recht sein. Das sind zwei Dinge, die sich gegenseitig ausschließen.

Natürlich steckt in dieser „Islamischen Charta“ im Kern das traditionelle Islamverständnis, das von einer starren und wortwörtlichen Lesart des Korans ausgeht. Parallelen zeigen sich zu muslimischen Gelehrten aus dem neunten und zehnten Jahrhundert, die alle grundsätzlichen Rechtsfragen damals für beantwortet hielten, so dass eine Fortentwicklung des Rechts schlichtweg überflüssig sei – für die Zukunft reiche bloße Nachahmung. Mit der Weigerung, die sozialrelevanten Regeln und Gesetze des islamischen Rechts fortzuschreiben, begann ein verhängnisvoller Weg, der die Modernisierung der islamischen Welt bis heute teilweise lähmt, und davon ist die Entwicklung eines allgemeinen und modernen Menschenrechtskonzepts an erster Stelle betroffen.

Was tun? Das Problem in vielen islamischen Staaten liegt auf der Hand: In Afghanistan, Saudi-Arabien, Nigeria und neuerdings leider auch Malaysia lassen die politische Kultur und das System eine offene Diskussion über die Koraninterpretation kaum zu. Im Gegenteil: Die meisten sind diktatorisch, mindestens aber autoritär regiert, und es fehlt an einer kritischen und kreativen Mentalität des Diskurses – angefangen von den Familien, den Eltern, den Lehrerinnen und Lehrern, der Schule bis hin zum Staat. Die autoritären Herrschaftssysteme in Verbindung mit patriarchalen Gesellschaftsidealen schnüren einer Diskussion über Menschenrechte die Luft ab. Michael Thumann, Journalist der Wochenzeitung „Die Zeit“ und Kenner Arabiens, schreibt, die gemäßigten Islamgelehrten seien „wahrscheinlich ein geringeres Hindernis für die Demokratisierung als die dickfelligen Oberhäupter der mächtigen Familien.“

Der Islamwissenschaftler Lorenz Müller meint, viele islamische Länder seien der Auffassung, die in der Allgemeinen Menschenrechtserklärung von 1948 enthaltenen Grundsätze spiegelten nicht die Werte ihrer Kultur wider, sondern würden vom Westen oktroyiert. Eine Einmischung in ihre inneren Angelegenheiten. Diese Ängste gibt es tatsächlich in der arabischen Welt, und die deutsche Politik sollte deswegen nicht „vom hohen Ross“ argumentieren, sondern einen Dialog auf Augenhöhe suchen, um Ängsten und Trotzreaktionen den Nährboden zu entziehen. Ein anderer Vorbehalt vieler Muslime mag das historisch belastete Verhältnis von Orient und Okzident sein, das von Kolonialisierung und Missionierung geprägt war. Wenn sich muslimische Länder heute jedoch vehement eine Einmischung verbitten, können historische Gründe oftmals vorgeschoben sein, um einer Diskussion aus dem Weg zu gehen.

Mit dem Bewahren einer eigenen Identität hat diese Haltung nicht mehr viel zu tun, weil sie schlichtweg eine Modernisierung mit allen sozialen und wirtschaftlichen Folgen verhindert.

Auch in Deutschland fehlt eine offene Diskussion: Islamverbände verweigern sich all zu oft, und in der Öffentlichkeit herrscht seit einigen Jahren ein einseitiges „Islam-Bashing“ vor, das kontraproduktiv ist. Dabei müssen wir den liberalen Muslimen jetzt helfen, indem wir ihnen ein Forum bieten und die Lehre einer zeitgemäßen Koranexegese unterstützen. Lehrstühle für Islamwissenschaften, Zusammenarbeit mit Fakultäten im Ausland, eine offene Diskussionskultur mit Muslimen – das alles sind Bausteine einer umfassenden Lösung.

Vergessen wir nicht: Auch in Europa und den USA hat es Jahrhunderte gebraucht, bis die Menschenrechte als allgemeingültig anerkannt wurden. Die Rassentrennung im öffentlichen Leben der USA ist erst wenige Jahrzehnte vorbei; das Wahlrecht für Frauen ist eine Sache des 20. Jahrhunderts, und die Schweizer haben gar bis 1971 gewartet, bis sie Frauen an die Urnen ließen. Für Menschenrechte zu sein, ist die eine Sache, sie in konkrete Vorhaben zu gießen eine andere: Auch bei „uns“ gibt es noch Defizite, wenn man an den Umgang mit gleichgeschlechtlichen Partnerschaften denkt oder an die „Guantanamo“-Politik der USA, die den Gefangenen grundlegende Menschenrechte im Namen einer „höheren Sache“ verweigert.

Die Menschenrechte in ihrer Allgemeingültigkeit sind also mitnichten eine Sache des Westens. Nein, im Grundsatz sind sie in den meisten Kulturen und Religionen vorhanden, in Form der „goldenen Regel“: „Was Du nicht willst, das man Dir tut, das füge auch keinem anderen zu.“ Johann Galtung, einer der ersten Friedensforscher, spricht in diesem Zusammenhang von „menschlichen Grundbedürfnissen, die allen Menschen unabhängig von Religion und Kultur gemeinsam sind: die Sicherung von Überleben, Wohlbefinden, Freiheit und Identität des Einzelnen“.

Wir sollten jetzt endlich den liberalen und modernen Muslimen den Rücken stärken, damit diese Saat auch im Islam aufgeht: Lehrstühle für Islamwissenschaften, Austausch mit ausländischen Fakultäten, wie etwa der progressiven „Schule von Ankara“, und eine offene und faire Diskussionskultur mit Muslimen auch abseits der konservativen Islamverbände – das sind Bausteine, die den Islam nach und nach in unserem Land modernisieren. Die meisten Muslime hätten mit einer zeitgemäßen Lesart des Islam keine Probleme, gerade weil sich damit eine Vielzahl an Reibereien, die sich manche Muslime mit dem Staat und den hiesigen Regeln liefern, in Luft auflösen würden: Kopftuch, Koedukation, Schwimmunterricht, Klassenfahrten – um nur einige Schlagworte zu nennen, die in der öffentlichen Diskussion immer wieder fallen.