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"Historisierung" heißt das Zauberwort - Islam und Menschenrechte
Gastbeitrag von
Lale Akgün für die SPD-Reihe "Gerechtigkeit durch Recht - 60
Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte"
„Historisierung“ heißt das Zauberwort
Islam und Menschenrechte sind miteinander vereinbar, unter einer
Bedingung: Es bedarf einer zeitgemäßen Koranauslegung, die Spielraum
für die Fortentwicklung islamischen Rechts zulässt
Von Dr. Lale Akgün
August 1990: Im ägyptischen Kairo kommen Außenminister und Vertreter
von 57 mehrheitlich islamischen Staaten zusammen, um eine Erklärung zu
unterschreiben, die sich grundlegend von der Allgemeinen
Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen von 1948 unterscheidet:
Die Menschenrechte werden in Kairo ausdrücklich der islamischen
Gesetzgebung, der Scharia, untergeordnet. Alleine Gottes Recht sei
maßgeblich, alle von Menschenhand erlassenen Regeln und Gesetze
nachgeordnet. Artikel 24 der Kairoer Erklärung: „Alle Rechte und
Freiheit, die in dieser Erklärung genannt wurden, unterstehen der
islamischen Scharia.“
Die „Kairoer Erklärung“ ist ein wahrer Paukenschlag, weil sie die
unterschiedlichen Denkansätze bei den Menschenrechten deutlich vor
Augen führte. Die Scharia ist islamisches Recht aus den Quellen des
Koran und der Hadithe, der Überlieferungen vom Leben und Handeln des
Propheten Muhammad, und sie hält für alle Lebensbereiche Vorschriften
bereit. Ganz anders verhält es sich mit den Menschenrechten, wie
Gleichheit von Mann und Frau, Religionsfreiheit und Unantastbarkeit von
Leib und Leben, sie können nach säkularem westlichen Maßstab niemals
von einem jahrhundertealten religiösen Recht abhängen: Die Scharia
kennt keine Trennung von öffentlicher und privater Sphäre. Die Scharia
kennt keine Trennung von Staat und Religion. Und die Scharia beinhaltet
grausame Bestrafungsformen, wie sie im Mittelalter bis in die Moderne
auch in Europa verbreitet waren: Steinigung, Folter, Handabhacken. Das
alles ist schlichtweg nicht zu vereinbaren mit Demokratie, Rechtsstaat
und Menschenrechten.
Die Initiatorin von Kairo, die Organisation der Islamischen
Konferenz, hat sicher mit der Erklärung viele unbegründete
Ressentiments gegenüber dem Islam allgemein geweckt; aber sie hat auch
berechtigte Ängste aufkommen lassen, schließlich gehören der
Organisation Staaten an, wie Afghanistan, Iran, Nigeria und
Saudi-Arabien – Staaten also, deren Rechtsverständnis schwer mit
Demokratie und Menschenrechten zu vereinbaren ist.
Im Kern dieser Kairoer Auffassung steckt die Ansicht, dass Recht und
Regeln göttlichen Ursprungs sind und deshalb niemals verändert werden
dürfen. Gott als letzte Rechtsquelle, Allah als oberster Weltenlenker,
dessen Wahrheiten einzigartig sind und Ewigkeitscharakter haben.
Während die Präambel der Allgemeinen UN-Menschenrechtserklärung von
1948 „die Völker der Vereinten Nationen“ als Urheber von Recht und
Gesetz im Dienste der Menschenrechte deklariert, beziehen sich die
islamischen Menschenrechte der „Kairoer Erklärung“ einzig und allein
auf Gott.
Doch bevor Schwarz-Weiß-Maler nun einen „Kampf der Kulturen“ (Samuel
Huntington) zwischen Orient und Okzident postulieren, sollte man nicht
vergessen, dass der Streit um die Menschenrechte erstens auch quer
durch die islamische Welt geht und zweitens tiefgehende und
substantielle Diskussionen auslöst, die an den Grundpfeilern der
tradierten islamischen Glaubenslehre rüttelt.
Denn eigentlich geht es um die Grundsatzfrage, ob der Islam
traditionell oder zeitgemäß gelesen, verstanden und interpretiert wird.
Die Traditionalisten der „Kairoer Erklärung“ glauben, es handele
sich beim Koran um die wahren und unverfälschten Worte Gottes und bei
den Aussagen des Propheten Mohammed, der Hadithe, um die Eingebung
Gottes. Damit ist jeglicher Spielraum weg, die Texte werden als
sakrosankt und für die Ewigkeit unveränderbar erklärt. Sind die
Scharia-Normen dadurch nicht auch sakrosankt? Beschränkung der
Religionsfreiheit, Ungleichbehandlung der Geschlechter, grausame
Bestrafungen bei Ehebruch und Prostitution: Wie können die
Menschenrechte unter der Scharia stehen, wenn die Scharia
existenziellen Grundrechten widerspricht? Sind Islam und Menschenrechte
unter diesen Bedingungen überhaupt vereinbar?
Aus diesem Dilemma gibt es nach heutiger Einschätzung nur einen
Ausweg, den der iranische Geistliche Mohsen Kadivar aufzeigt (und dafür
Ende der 1990er-Jahre in Teheran ins Gefängnis gekommen ist): Der Koran und die Sunna müssten historisch eingeordnet und vor dem Hintergrund der Zeitläufe gelesen werden.
Die traditionelle Lesart des Korans hingegen sei mit den Grundsätzen
der Menschenrechte und der Demokratie schlechterdings unvereinbar,
stellt er in der iranischen Zeitschrift „Aftab“ fest. Das ist durchaus
logisch, schließlich sind die Texte in vormodernen Zeiten, vor rund
1400 Jahren auf der Arabischen Halbinsel, entstanden. In Zeiten, in
denen man keine anderen Bestrafungsmittel als die Folter kannte, in
Zeiten, als Ehebruch für das Funktionieren einer Gesellschaft
möglicherweise noch schädlich war. Aber heute?
Kadivar teilt die gesamte Lehre des Islam in vier Teile ein: Die
ersten drei Teile betreffen den Glauben an Gott und den Propheten, die
Ethik, Moral und das Gebet. Jene Bereiche seien unantastbar und für die
Ewigkeit bestimmt. Anders verhalte es sich jedoch mit dem vierten Teil,
der das Zusammenleben der Menschen in einer Gemeinschaft regelt, etwa
das Individual-, Straf- und Handelsrecht. Das seien zeitabhängige
Regeln, die sich mit der Entwicklung einer Gesellschaft verändern
müssten, sonst verlören sie ihre Funktion.
Das heißt in der Konsequenz: Alle Suren, die sich nicht primär
mit dem Glauben beschäftigen, können für die heutige Zeit in ihrer
ursprünglichen Form keine Geltung mehr haben.
Diese zugebenermaßen für manche orthodoxen Muslime unerhörte
Herangehensweise ist weniger revolutionär, wenn man sie sich als „Weg
hin zu Gott“ vorstellt. Als Weg hin zum Verständnis dessen, was Gott
uns eigentlich sagen will. Auch Professor Ömer Özsoy, ein muslimischer
Islamwissenschaftler an der Universität Frankfurt und Vertreter der
sogenannten „Schule von Ankara“, versteht den Koran durchaus als Gottes
Wort. Aber er sieht es als die Aufgabe der Theologen an, das Wort
Gottes immer wieder aufs Neue im historischen Kontext zu deuten. Nur
dann könne man überhaupt verstehen, was Gott heute den Menschen zu
sagen habe. Wer sich im Jahre 2008 mit Bekleidungs- und
Bestrafungsvorschriften aus dem Jahre 700 nach Christus beschäftigt,
sieht am Kern der Botschaft Gottes vorbei. Das Gleiche gilt für all
jene, die für das Zusammenleben der Menschen unter den Bedingungen der
Moderne Beispiele aus der Zeit des Propheten heran zitieren.
Welche Wege gehen denn die Konservativen, die den gesamten Koran als
ewiges Wort Gottes akzeptieren und dadurch vor die unüberwindbare Hürde
geraten, den Anforderungen der Menschenrechte gerecht zu werden?
Einige, so Mohsen Kadivar, seien bemüht, Vorschriften des Koran und
der Scharia, die im Widerspruch zu den Menschenrechten stehen, „so weit
wie möglich aus dem Schaufenster des Islam herauszunehmen oder sie zu
rechtfertigen“. Andere versuchten, „aus den vorliegenden Schriften jene
Stellen hervorzuheben, die mit den Menschenrechten in Einklang stehen“.
Auch durch Übersetzungen wollen manche die Texte entschärfen; nach
heutiger Lesart heißt es beispielsweise in Sure 4, Vers 34, der
berühmten Passage im Koran, die sich mit dem Schlagen der Frauen
beschäftigt: „Ermahnt diejenigen, von denen ihr Widerspruch befürchtet
und entfernt euch von ihnen in den Schlafgemächern und schlagt sie.“
Nun versuchen muslimische Feministinnen, das Verb „daraba“ nicht als
„schlagen“, sondern als „sich fernhalten“ zu übertragen, damit diese
Sure keine Gewalt an Frauen legitimiert. Das Problem daran: „Daraba“
heißt nun mal „schlagen“, und das lässt sich nicht einfach durch eine
unrichtige Übersetzung wegwischen. Das ist Flickschusterei.
Kadivar und Özsoy sind zwei Vertreter dieser neuen zeitgemäßen
Interpretation des Korans, aber beileibe nicht die einzigen.
Mittlerweile forschen eine ganze Reihe islamischer Theologen in diese
Richtung, wobei die meisten leider noch viel zu unbekannt sind. Gerade
in Deutschland, wo die akademische Landschaft auf anderen Feldern sehr
ausdifferenziert ist, sind die Islamwissenschaften ein zartes
universitäres Pflänzchen. Das hat auch damit zu tun, dass die
konservativen islamischen Verbände von manchen politischen Akteuren
protegiert werden, so dass sie streng das Feld beherrschen können –
sehr zum Leidwesen einer agilen akademischen Auseinandersetzung.
Wäre dies anders, müssten wir um Vorurteile in der Öffentlichkeit nicht derart hart ringen:
Islam und Menschenrechte sind entgegen der Ansicht mancher
Apologeten natürlich miteinander vereinbar, nur bedarf es dringend
eines modernen Islamverständnisses.
Viele islamische Verbände versuchen in Fragen der
Islaminterpretation und Menschenrechte geradezu die Quadratur des
Kreises, und viel zu oft lässt man ihnen ihre Unentschlossenheit
durchgehen.
Nehmen wir das Beispiel der sogenannten „Islamischen Charta“, eine
Erklärung des Zentralrats der Muslime aus dem Jahr 2002, in der sich
die Autoren gegen eine zeitgemäße Interpretation des Islam aussprechen,
und die in der Öffentlichkeit paradoxerweise als Bekenntnis zum
Rechtsstaat und zu den Menschenrechten wahrgenommen wurde: „Der Islam
ist weder eine weltverneinende noch eine rein diesseits-bezogene Lehre,
sondern ein Mittelweg zwischen beidem...Daher ist der Islam Glaube,
Ethik, soziale Ordnung und Lebensweise zugleich.“ (Artikel 8). Diesem
universellem Anspruch steht das Bekenntnis zur demokratischen
Grundordnung und Pluralismus im Artikel 11 entgegen: „Wir bejahen die
demokratische Grundordnung, einschließlich des Parteienpluralismus
sowie des aktiven und passiven Wahlrechts der Frau.“ Wie kann man sich
zum einen ohne Wenn und Aber für die demokratische Verfassung und die
Menschenrechte aussprechen, wenn man an anderer Stelle den Frauen
gerade einmal das Wahlrecht zuspricht, jedoch kein Wort von
grundsätzlicher Gleichstellung der Geschlechter verliert? Man kann eben
nicht dem ewigen und unveränderbaren islamischen Recht das Wort reden
und gleichzeitig für die Demokratie nach deutschem Recht sein. Das sind
zwei Dinge, die sich gegenseitig ausschließen.
Natürlich steckt in dieser „Islamischen Charta“ im Kern das
traditionelle Islamverständnis, das von einer starren und
wortwörtlichen Lesart des Korans ausgeht. Parallelen zeigen sich zu
muslimischen Gelehrten aus dem neunten und zehnten Jahrhundert, die
alle grundsätzlichen Rechtsfragen damals für beantwortet hielten, so
dass eine Fortentwicklung des Rechts schlichtweg überflüssig sei – für
die Zukunft reiche bloße Nachahmung. Mit der Weigerung, die
sozialrelevanten Regeln und Gesetze des islamischen Rechts
fortzuschreiben, begann ein verhängnisvoller Weg, der die
Modernisierung der islamischen Welt bis heute teilweise lähmt, und
davon ist die Entwicklung eines allgemeinen und modernen
Menschenrechtskonzepts an erster Stelle betroffen.
Was tun? Das Problem in vielen islamischen Staaten liegt auf der
Hand: In Afghanistan, Saudi-Arabien, Nigeria und neuerdings leider auch
Malaysia lassen die politische Kultur und das System eine offene
Diskussion über die Koraninterpretation kaum zu. Im Gegenteil: Die
meisten sind diktatorisch, mindestens aber autoritär regiert, und es
fehlt an einer kritischen und kreativen Mentalität des Diskurses –
angefangen von den Familien, den Eltern, den Lehrerinnen und Lehrern,
der Schule bis hin zum Staat. Die autoritären Herrschaftssysteme in
Verbindung mit patriarchalen Gesellschaftsidealen schnüren einer
Diskussion über Menschenrechte die Luft ab. Michael Thumann, Journalist
der Wochenzeitung „Die Zeit“ und Kenner Arabiens, schreibt, die
gemäßigten Islamgelehrten seien „wahrscheinlich ein geringeres
Hindernis für die Demokratisierung als die dickfelligen Oberhäupter der
mächtigen Familien.“
Der Islamwissenschaftler Lorenz Müller meint, viele islamische
Länder seien der Auffassung, die in der Allgemeinen
Menschenrechtserklärung von 1948 enthaltenen Grundsätze spiegelten
nicht die Werte ihrer Kultur wider, sondern würden vom Westen
oktroyiert. Eine Einmischung in ihre inneren Angelegenheiten. Diese
Ängste gibt es tatsächlich in der arabischen Welt, und die deutsche
Politik sollte deswegen nicht „vom hohen Ross“ argumentieren, sondern
einen Dialog auf Augenhöhe suchen, um Ängsten und Trotzreaktionen den
Nährboden zu entziehen. Ein anderer Vorbehalt vieler Muslime mag das
historisch belastete Verhältnis von Orient und Okzident sein, das von
Kolonialisierung und Missionierung geprägt war. Wenn sich muslimische
Länder heute jedoch vehement eine Einmischung verbitten, können
historische Gründe oftmals vorgeschoben sein, um einer Diskussion aus
dem Weg zu gehen.
Mit dem Bewahren einer eigenen Identität hat diese Haltung nicht
mehr viel zu tun, weil sie schlichtweg eine Modernisierung mit allen
sozialen und wirtschaftlichen Folgen verhindert.
Auch in Deutschland fehlt eine offene Diskussion: Islamverbände
verweigern sich all zu oft, und in der Öffentlichkeit herrscht seit
einigen Jahren ein einseitiges „Islam-Bashing“ vor, das kontraproduktiv
ist. Dabei müssen wir den liberalen Muslimen jetzt helfen, indem
wir ihnen ein Forum bieten und die Lehre einer zeitgemäßen Koranexegese
unterstützen. Lehrstühle für Islamwissenschaften, Zusammenarbeit
mit Fakultäten im Ausland, eine offene Diskussionskultur mit Muslimen –
das alles sind Bausteine einer umfassenden Lösung.
Vergessen wir nicht: Auch in Europa und den USA hat es Jahrhunderte
gebraucht, bis die Menschenrechte als allgemeingültig anerkannt wurden.
Die Rassentrennung im öffentlichen Leben der USA ist erst wenige
Jahrzehnte vorbei; das Wahlrecht für Frauen ist eine Sache des 20.
Jahrhunderts, und die Schweizer haben gar bis 1971 gewartet, bis sie
Frauen an die Urnen ließen. Für Menschenrechte zu sein, ist die eine
Sache, sie in konkrete Vorhaben zu gießen eine andere: Auch bei „uns“
gibt es noch Defizite, wenn man an den Umgang mit
gleichgeschlechtlichen Partnerschaften denkt oder an die
„Guantanamo“-Politik der USA, die den Gefangenen grundlegende
Menschenrechte im Namen einer „höheren Sache“ verweigert.
Die Menschenrechte in ihrer Allgemeingültigkeit sind also mitnichten
eine Sache des Westens. Nein, im Grundsatz sind sie in den meisten
Kulturen und Religionen vorhanden, in Form der „goldenen Regel“: „Was
Du nicht willst, das man Dir tut, das füge auch keinem anderen zu.“
Johann Galtung, einer der ersten Friedensforscher, spricht in diesem
Zusammenhang von „menschlichen Grundbedürfnissen, die allen Menschen
unabhängig von Religion und Kultur gemeinsam sind: die Sicherung von
Überleben, Wohlbefinden, Freiheit und Identität des Einzelnen“.
Wir sollten jetzt endlich den liberalen und modernen Muslimen den
Rücken stärken, damit diese Saat auch im Islam aufgeht: Lehrstühle für
Islamwissenschaften, Austausch mit ausländischen Fakultäten, wie etwa
der progressiven „Schule von Ankara“, und eine offene und faire
Diskussionskultur mit Muslimen auch abseits der konservativen
Islamverbände – das sind Bausteine, die den Islam nach und nach in
unserem Land modernisieren. Die meisten Muslime hätten mit einer
zeitgemäßen Lesart des Islam keine Probleme, gerade weil sich damit
eine Vielzahl an Reibereien, die sich manche Muslime mit dem Staat und
den hiesigen Regeln liefern, in Luft auflösen würden: Kopftuch,
Koedukation, Schwimmunterricht, Klassenfahrten – um nur einige
Schlagworte zu nennen, die in der öffentlichen Diskussion immer wieder
fallen.
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